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Prozess um getöteten Fabian in Rostock: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Bild: FAZ

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass die 30-jährige Angeklagte den Jungen getötet hat, und beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Mammutprozess steht kurz vor seinem Abschluss.

Im Gericht in Rostock steht der langjährige Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian kurz vor dem Abschluss. Nach mehr als 30 Prozesstagen und einer umfassenden Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag, der gut zweieinhalb Stunden dauerte. Die Anklagebehörde fordert für die 30-jährige Angeklagte Gina H. eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Angeklagte den Jungen aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2025 erstochen hat. Auch das Tatmotiv sei in dem Indizienprozess eindeutig ermittelt worden. Neben der lebenslangen Haft beantragte die Anklage zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Nebenklage und die Anwältin von Fabians Mutter bezogen in ihren Plädoyers ebenfalls Stellung zu dem Verbrechen. Dabei wurde der Vorwurf laut, die Angeklagte habe das Opfer nicht als Kind, sondern als Problem angesehen. Nach den Plädoyers der Anklage und Nebenklage wird in dem Verfahren bald eine Entscheidung erwartet.

Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 5 Quellen

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