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5 Quellen · vor 1 Std. Politik

AfD Niedersachsen scheitert mit Beschwerde gegen Verfassungsschutz

Bild: Spiegel

Der niedersächsische Landesverband der AfD ist mit einer Beschwerde gegen seine vorläufige Höherstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Entscheidung, womit die Überwachung vorerst zulässig bleibt. Ein Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen darf die dortige AfD vorerst weiter als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung oder als gesichert rechtsextremistisch einstufen und überwachen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies eine Beschwerde des Landesverbands gegen die vorläufige Hochstufung ab. Damit wurde eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in zweiter Instanz bestätigt.

Die Höherstufung der Partei war zu Jahresbeginn erfolgt, wogegen die Partei zunächst mit einem Eilantrag klagte und nach dem dortigen Scheitern die nächste Instanz bemühte. Während die jetzige Entscheidung die vorläufige Überwachung durch den Verfassungsschutz rechtfertigt, ist die Frage der Höherstufung insgesamt damit noch nicht endgültig abgeschlossen.

Ein abschließendes Hauptsacheverfahren zur rechtlichen Klärung der Maßnahme steht nach Angaben der Berichte noch aus. Bis zu dieser endgültigen gerichtlichen Klärung bleibt die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz in Niedersachsen jedoch bestehen.

Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 5 Quellen

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