Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
Kurz nach dem Wahlkampfauftakt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen ist eine juristische Debatte über ihre Wählbarkeit neu aufgeflammt. Die 58-Jährige legte Beschwerde gegen einen Ehrenrichter des Obersten Berufungsgerichts ein, wie ihre Anwälte am Mittwoch mitteilten. Der Richter Didier Guérin hatte am Vortag erklärt, dass Le Pen „weiterhin nicht wählbar“ sei. Dies gelte auch, falls das Oberste Berufungsgericht nicht rechtzeitig in ihrem Fall entscheide, betonte er.
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