Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren
Kindesmissbrauch soll in Frankreich künftig nicht mehr verjähren: Der Senat stimmte in der Nacht zu Donnerstag mit 252 zu 80 Stimmen für eine entsprechende Regelung im Gesetzentwurf zum Schutz vor Sexualstraftätern. Da die Nationalversammlung dieses Prinzip bereits gebilligt hatte, ist der Weg frei für eine definitive Abschaffung der bisher geltenden Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese wurden ab Erreichen der Volljährigkeit gezählt. Das bedeutete, dass ein Erwachsener mit spätestens 48 Jahren einen Missbrauch in seiner Kindheit anzeigen musste, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann.
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