Urteil in Niedersachsen: Keine Ratssitzungen mit „FCK AFD"-Pullover
Wer Kleidung mit dem Aufdruck „FCK AFD“ trägt, darf in Niedersachsen als Zuhörer von öffentlichen Ratssitzungen ausgeschlossen werden. Besucher dürfen nur Sitzungen verfolgen, wenn sie deren Ablauf nicht stören, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Montagabend mitteilte. Es lehnte den Antrag eines Mannes ab, der wegen eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK AFD) von Ratssitzungen ausgeschlossen worden war. (Az.: 1 B 6273/26)
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