"Nur Ja heißt Ja": Justizministerin Hubig will Sexualstrafrecht abermals verschärfen
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt seit 2016 "Nein heißt Nein": Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen - sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren. Die Justizministerin will jetzt einen Schritt weitergehen.
Diese Meldung stammt aus dem Feed von n-tv; der vollständige Artikel und alle Rechte liegen bei der Quelle.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Schreib den ersten.
Anmelden und schreib einen Kommentar.