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Gericht stuft Sicherstellungen bei der Zeit teils als rechtswidrig ein

Bild: n-tv

Im Verfahren gegen Christina Block hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die Sicherstellung von Tonaufnahmen bei der „Zeit“ teilweise rechtswidrig war. Die betroffene Journalistin hatte das Material zuvor herausgegeben, um eine Durchsuchung zu verhindern. Der Verlag erhielt nun teilweise recht.

Das Landgericht Hamburg hat im Zuge des Verfahrens gegen Christina Block über die Sicherstellung von Tonaufnahmen entschieden. Dabei ging es um Interview-Material, das die „Zeit“ mit einer Tochter von Christina Block geführt hatte. Die Maßnahme hatte zuvor erhebliche Kritik hervorgerufen.

Um eine drohende Hausdurchsuchung zu vermeiden, hatte die betroffene Journalistin das entsprechende Material damals freiwillig an die Behörden herausgegeben. Der Verlag zog daraufhin vor Gericht, um gegen das Vorgehen vorzugehen.

Nun gab das Landgericht Hamburg dem Verlag in seiner Entscheidung teilweise recht. Die Richter werteten die Sicherstellungen der Tonaufnahmen im Rahmen des Verfahrens teilweise als rechtswidrig. Weitere Schritte oder Folgen des Urteils gehen aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.

Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen

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