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Einführung von Bildungsurlaub: Sachsen plant drei Tage Freistellung ab 2027

Bild: Stern

Ab dem Jahr 2027 sollen Beschäftigte in Sachsen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildungen erhalten. Geplant sind dafür jährlich drei Tage, die sowohl für den Beruf als auch für das Ehrenamt genutzt werden können.

Beschäftigte in Sachsen bekommen künftig die Möglichkeit, sich für anerkannte Weiterbildungen bezahlt freinehmen zu lassen. Ab dem Jahr 2027 soll dazu ein entsprechender Anspruch auf Bildungsurlaub eingeführt werden.

Die geplante Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer pro Jahr drei Tage für diesen Zweck beanspruchen können. Die Freistellung gilt sowohl für Maßnahmen, die direkt dem ausgeübten Beruf dienen, als auch für das Engagement im Ehrenamt.

Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Beschäftigte bestimmte Voraussetzungen und Vorgaben beachten. Die genauen Details dazu, wie die Antragstellung und die Anerkennung der Kurse ablaufen werden, sind Teil der Planung für die Umsetzung ab 2027.

Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen

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