Klage gegen kommunalen Finanzausgleich vom Gericht zurückgewiesen
Eine Klage von 137 Gemeinden gegen den kommunalen Finanzausgleich wurde abgewiesen. Das Landesverfassungsgericht folgte der Kritik an der Bevorzugung zentraler Orte nicht.
Insgesamt 137 Gemeinden hatten beim Landesverfassungsgericht geklagt, um gegen den aktuellen kommunalen Finanzausgleich vorzugehen. In ihrer Kritik führten sie unter anderem an, dass zentrale Orte bei der Verteilung der Mittel bevorzugt werden.
Das Gericht hat diese Einschätzung jedoch nicht geteilt und die Klage gegen den Finanzausgleich zurückgewiesen. Damit bleibt das bisherige System der Verteilung für die beteiligten Kommunen bestehen.
Ob nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts weitere Schritte von den betroffenen Gemeinden unternommen werden oder wie die Reaktionen auf das Urteil ausfallen, ist derzeit nicht bekannt.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen