Erneute Haftstrafe und Sicherungsverwahrung für den sogenannten Maschsee-Mörder
Nach seiner früheren Haftentlassung zog der sogenannte Maschsee-Mörder nach Düsseldorf. Nun wurde er im Rahmen eines erneuten Strafprozesses zu einer langjährigen Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der als Maschsee-Mörder bekannte Straftäter muss nach einem erneuten Gerichtsverfahren voraussichtlich für lange Zeit in Haft. Nach seiner vorherigen Entlassung aus dem Gefängnis hatte er sich in Düsseldorf niedergelassen und war bei einer Frau eingezogen.
In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt kam es zu den Taten, die nun Gegenstand des neuen Strafprozesses waren. Das Gericht fällte ein Urteil, das neben der Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorsieht, um die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen.
Mit dem Urteil reagiert die Justiz auf die Verbrechen, die der Mann nach seiner früheren Freilassung an der Frau begangen hat. Die Entscheidung unterstreicht die Gefährlichkeit des Verurteilten, der nun erneut für viele Jahre aus dem Verkehr gezogen wird.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen
Was die Quellen sagen
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Stern · vor 1 Std.Urteil in Düsseldorf : „Maschseemörder“ muss wieder in Haft – mit anschließender Sicherungsverwahrung
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Stern · vor 1 Std.Urteil im Strafprozess: Sicherungsverwahrung und Haft für „Maschsee-Mörder“
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Zeit Online · vor 1 Std.Urteil im Strafprozess: Sicherungsverwahrung und Haft für «Maschsee-Mörder»