Millionenbetrug: Generalstaatsanwaltschaft wehrt sich gegen Haftaufhebungen
Das Landgericht Koblenz hat die Haftbefehle gegen neun Beschuldigte im Betrugskomplex „Operation Chargeback“ aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft hält diese Entscheidung für nicht angemessen und will sie prüfen lassen. Im Rahmen der Ermittlungen zu Fake-Abos saßen die neun Beschuldigten teilweise bis zu elf Monate in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden wird im Zuge des Verfahrens als Millionenbetrug eingestuft. Nach der Aufhebung der Haftbefehle durch das Gericht geht die Generalstaatsanwaltschaft nun dagegen vor. Sie will überprüfen lassen, ob die Freilassung der Verdächtigen gerechtfertigt ist.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen