Verwaltungsgericht weist Klage eines ehemaligen Abiturienten ab
Ein ehemaliger Schüler klagte wegen Hunderter ausgefallener Unterrichtsstunden auf eine Neubewertung seiner Abiturleistungen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab und erklärte, dass diese Frage politisch entschieden werden müsse.
Der ehemalige Abiturient Elija Walk ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Er hatte wegen 405 ausgefallenen Unterrichtsstunden eine Neubewertung seiner schulischen Leistungen gefordert. Mit diesem rechtlichen Schritt wollte er eine Antwort auf die Frage erhalten, wie viel Unterricht der Staat Schülern tatsächlich liefern muss.
Das Gericht lehnte die Forderung ab und machte deutlich, dass die Problematik des Stundenausfalls und des sogenannten Leerplans nicht gerichtlich, sondern auf politischer Ebene geklärt werden muss. Während die Justiz die Verantwortung an die Politik verweist, bleibt offen, wie der Kläger weiter auf das Urteil blickt.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen