Rückläufige Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Hamburg
Seit der Einführung des Selbstbestimmungsgetzes vor zwei Jahren war es möglich, den Geschlechtseintrag unkompliziert zu ändern. Inzwischen verzeichnen die Hamburger Standesämter jedoch deutlich weniger Anträge als noch zu Beginn der Neuregelung.
Bei den Hamburger Standesämtern sind im Laufe der Zeit spürbar weniger Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags eingegangen. Diese Entwicklung zeigt sich zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Selbstbestimmungsgesetzes.
Das Gesetz hatte es den Betroffenen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag auf unkomplizierte Weise anpassen zu lassen. Kurz nach dem Start der Neuregelung hatte es zunächst ein höheres Interesse gegeben, das nun jedoch deutlich nachgelassen hat.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen