Weniger Häftlinge kehren nach Freigang in NRW nicht zurück
Im Jahr 2025 sind in Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Gefangene nach einem Freigang im offenen Vollzug nicht zurückgekehrt als noch im Vorjahr. Bei einem unerlaubten Fernbleiben müssen die Betroffenen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Häftlinge, die nach einem Freigang im offenen Vollzug nicht in ihre Anstalten zurückgekehrt sind, im Jahr 2025 spürbar gesunken. Dies geht aus aktuellen Berichten hervor, die einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen.
Der Entzug von Hafturlaub oder Freigang ohne Erlaubnis stellt einen schweren Verstoß dar. Den betroffenen Personen drohen nach dem unentschuldigten Fernbleiben konsequente Sanktionen.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen