G20-Gipfel 2017 in Hamburg: Attac zieht vor das Bundesverwaltungsgericht
Die Organisation Attac klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen zwei Protestverbote während des G20-Gipfels im Jahr 2017 in Hamburg. Damals hatten linke Organisationen zu Kundgebungen aufgerufen, die untersagt wurden.
Die globalisierungskritische Organisation Attac zieht vor das Bundesverwaltungsgericht, um gegen einstige Protestverbote juristisch vorzugehen. Hintergrund sind Ereignisse rund um den G20-Gipfel, der im Jahr 2017 in Hamburg stattfand.
Im Vorfeld beziehungsweise während des Gipfels hatten linke Organisationen zu massiven Kundgebungen aufgerufen. Von den geplanten Protesten wurden damals jedoch mindestens zwei Kundgebungen offiziell verboten, was nun den Schritt vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht auslöst.
Mit der Klage möchte die Organisation die damaligen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit juristisch überprüfen lassen. Wie das Verfahren weitergeht und ob das Gericht eine grundsätzliche Entscheidung zu den damaligen Verboten trifft, bleibt abzuwarten.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen