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4 Quellen · vor 1 Std. KI

EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können das Urheberrecht von Verlagen verletzen

Bild: Spiegel

Einem neuen juristischen Gutachten zufolge können Antworten von KI-Chatbots unter bestimmten Voraussetzungen das Urheberrecht verletzen. Presseverlage und Urheber wehren sich gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch generative KI-Modelle. Im ersten EuGH-Verfahren zu diesem Thema gibt es nun entsprechende Hinweise.

Antworten eines KI-gesteuerten Chatbots können unter bestimmten, engen Voraussetzungen die Rechte von Presseverlagen verletzen. Diese Auffassung vertrat der zuständige Generalauditor im Rahmen des ersten europäischen Verfahrens zu dieser Thematik.

Presseverlage und Urheber wehren sich gegen die Verwendung ihrer Inhalte durch generative KI-Modelle. In dem Verfahren wird nun geprüft, inwieweit die Nutzung von journalistischen Texten und Informationen durch künstliche Intelligenz mit dem geltenden Urheberrecht vereinbar ist.

Das Gutachten gibt erste Hinweise darauf, wie die rechtliche Bewertung in diesem Bereich ausfallen könnte. Ein endgültiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus, wird aber für die Zukunft des Umgangs von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Medieninhalten von großer Bedeutung sein.

Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 4 Quellen

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