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Guten Tag · 3 November, Dienstag

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Kein Strafverfahren nach Tötung eines Studenten in Trier

Bild: Stern

Nach der Tötung eines Studenten auf offener Straße in Trier wird es kein Strafverfahren geben. Ein Gutachten bescheinigt dem 22-jährigen Tatverdächtigen eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

In Trier kommt es nach der gewaltsamen Tötung eines Studenten auf offener Straße zu keinem regulären Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass der 22-jährige Tatverdächtige als schuldunfähig eingestuft wird.

Grund für diesen Schritt ist eine psychische Erkrankung, unter der der Beschuldigte nach den Feststellungen eines Gutachters leidet. Aus diesem Grund wird von einer Anklageerhebung abgesehen.

Stattdessen wurde ein Antrag gestellt, den 22-Jährigen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen

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