Universität Kassel ändert Zivilklausel für Forschung und Lehre
Der Senat der Universität Kassel hat über eine Änderung der Zivilklausel entschieden. Der ausdrückliche Bezug auf zivile Zwecke entfällt, was zu anhaltenden Protesten und Kritik führt.
An der Universität Kassel hat der Senat eine umstrittene Entscheidung zur Änderung der Zivilklausel getroffen. Die Neuregelung lässt den bisher ausdrücklichen Bezug auf zivile Zwecke in Forschung und Lehre an der Hochschule künftig fallen.
Die Anpassung der Bestimmungen sorgt für anhaltenden Protest unter Kritikern. Diese äußern den Vorwurf, dass die Änderung auf Druck von Rüstungskonzernen zustande gekommen sei.
Trotz der Entscheidung des Senats gehen die Proteste gegen die neue Regelung an der Universität Kassel weiter. Wie sich die Situation an der Hochschule weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen