Geplante Gesetzesänderung: Strengere Maßnahmen an Schulen in NRW
In Nordrhein-Westfalen sollen Schulen bei schwerer Störung des Schulbetriebs oder Gefahr künftig stärker durchgreifen können. Geplant ist unter anderem ein Ausschluss vom Unterricht für die Dauer von bis zu zwei Wochen.
Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen nach einer geplante Gesetzesänderung bei Gefahr und schweren Störungen des Schulbetriebs mehr Handlungsspielraum erhalten. Das Vorhaben sieht vor, dass Schüler künftig für bis zu zwei Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden können.
Die Maßnahmen sollen dazu dienen, auf Gewaltvorfälle und gravierende Störungen an den Bildungseinrichtungen strenger zu reagieren. Neben dem zeitlich begrenzten Ausschluss vom Unterricht umfasst die Gesetzesänderung nach Berichten auch weitere Befugnisse für die Schulen.
Wie die Umsetzung im Detail erfolgen soll und wann das Gesetz final in Kraft tritt, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Die neuen Regelungen sollen jedoch den Schutz und die Handlungsfähigkeit vor Ort erhöhen.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen