Bewährungsstrafe für ehemaligen Notar nach erschlichenem Erbe
Ein ehemaliger Notar wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er sich das Erbe einer 88-Jährigen erschlichen hatte. Ein Erbvertrag hatte ihn zum Alleinerben gemacht, obwohl die Seniorin eigentlich andere Personen bedenken wollte.
Ein ehemaliger Notar ist wegen Kriminalität im Zusammenhang mit einer Erbschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Hintergrund ist ein Erbvertrag, der den damaligen Notar zum Alleinerben einer 88-Jährigen gemacht hatte.
Die Seniorin hatte jedoch eigentlich die Absicht, andere Personen zu bedenken. Durch den Vertrag wurde dieser Wille jedoch umgangen, was zu den strafrechtlichen Konsequenzen für den Notar führte.
Das Gericht verurteilte den ehemaligen Notar daraufhin zu einer Bewährungsstrafe. Weitere Details zu dem Verfahren oder dem Vermögen wurden nicht bekannt gegeben.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen