Landgericht Frankfurt erklärt Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
Das Landgericht Frankfurt hat die hessische Mietpreisbremse für unwirksam erklärt. Grund dafür sind Fehler, die bei der Verlängerung der Verordnung im Jahr 2025 gemacht wurden.
Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse für unwirksam befunden. Das Gericht beanstandet dabei das Vorgehen des Landes bei der Verlängerung der Verordnung im Jahr 2025.
Demnach wurden bei der jüngsten Verlängerung der Maßnahmen Fehler gemacht, die nun zur rechtlichen Unwirksamkeit geführt haben. Die Entscheidung betrifft die Regelungen zur Begrenzung von Mietanstiegen im betroffenen Gebiet.
Es bleibt abzuwarten, wie das Land auf das Urteil reagieren wird und welche Konsequenzen dies für betroffene Mieter und Vermieter haben könnte.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen