Verwaltungsgericht: Journalisten verlieren gegen den Bundesnachrichtendienst
Mehrere Verfahren zeigen: Bei der Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Geheimhaltung geht Geheimhaltung vor. Der Bundesnachrichtendienst hat gut lachen, von der Presse kann er kaum effektiv kontrolliert werden.
Diese Meldung stammt aus dem Feed von FAZ; der vollständige Artikel und alle Rechte liegen bei der Quelle.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Schreib den ersten.
Anmelden und schreib einen Kommentar.