Weitere Klage gegen geplante Küstenautobahn A20 scheitert
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Eine weitere Klage gegen die umstrittene Küstenautobahn in Norddeutschland ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der Kläger, ein Fährunternehmen, ist dem Urteil vom Mittwoch zufolge nicht in seinen Rechten verletzt. Das Gericht wies die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt der A20 darum als unzulässig zurück. (Az. 9 A 28.26)
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