Bundesverwaltungsgericht stuft weitere Klage gegen A20-Bau als unzulässig ein
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit einer neuen Klage gegen den Bau der Küstenautobahn A20 befasst. Ein Fährunternehmen wehrt sich insbesondere gegen den geplanten Elbtunnel, blieb mit dem rechtlichen Vorgehen jedoch erneut erfolglos.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde über eine weitere Klage gegen den geplanten Bau der Küstenautobahn A20 verhandelt. Im Zentrum des Verfahrens steht der geplante Elbtunnel, gegen den sich ein Fährunternehmen zur Wehr setzt.
Das Gericht stufte die Klage als unzulässig ein. Damit bleibt ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen das Infrastrukturprojekt ohne Erfolg.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen
Was die Quellen sagen
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Stern · vor 1 Std.Weitere Klage gegen geplante Küstenautobahn A20 scheitert
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Stern · vor 1 Std.Küstenautobahn: Bundesgericht stuft weitere A20-Klage als unzulässig ein
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Zeit Online · vor 1 Std.Küstenautobahn: Bundesgericht stuft weitere A20-Klage als unzulässig ein
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Zeit Online · vor 15 Std.Küstenautobahn: Bundesgericht verhandelt über weitere Klage gegen A20-Bau