Bundestag entscheidet über strengere Strafen für K.-o.-Tropfen
Der Bundestag berät über eine von der Bundesregierung geplante Strafverschärfung beim Einsatz von K.-o.-Tropfen. Wer die Substanzen für Vergewaltigungen oder Raubtaten nutzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Der Deutsche Bundestag befasst sich mit einer Gesetzesänderung, die schärfere Strafen für die Verwendung von K.-o.-Tropfen vorsieht. Die Bundesregierung plant eine entsprechende Strafverschärfung für Fälle, in denen die gefährlichen Substanzen bei Sexual- und Raubdelikten eingesetzt werden.
Demnach soll für Täter, die andere Personen mit Hilfe von Chemikalien gefügig machen und ausrauben oder vergewaltigen, eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten. Die Entscheidung über das neue Gesetz ist für Freitag angesetzt.
Neben der Abstimmung über das Gesetz gegen K.-o.-Tropfen steht auf der Agenda des Bundestages auch eine Debatte über das Thema Klima.
Turkrazzi-Zusammenfassung · aus 2 Quellen