Newsblog zur Bundespolitik: K.-o.-Tropfen: Bundestag entscheidet über schärferes Gesetz
2 Quellen berichten darüber →
Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen.
Diese Meldung stammt aus dem Feed von Süddeutsche Zeitung; der vollständige Artikel und alle Rechte liegen bei der Quelle.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Schreib den ersten.
Anmelden und schreib einen Kommentar.