Bundestag beschließt Strafverschärfung für Einsatz von K.o.-Tropfen
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Für Sexual- und Raubdelikte, bei denen die Täter K.o.-Tropfen einsetzen, soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. Eine entsprechende Strafverschärfung beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken. Die AfD enthielt sich. Aktuell gilt noch eine Mindeststrafe von drei Jahren. Mit der geplanten Gesetzesänderung muss sich als nächstes der Bundesrat befassen.
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