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Gericht: Polizei darf deutschen Maddie-Verdächtigen nicht länger observieren

Bild: Stern

Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ darf nicht länger von der Polizei observiert werden. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig am Freitag. Es lehnte eine Beschwerde der Polizei gegen den Stopp der dauerhaften Überwachung von Christian B. durch Einsatzkräfte ab. Zur Begründung verwies es auf ein neues Sachverständigengutachten, wonach der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter nicht einer Hochrisikogruppe mit deutlich erhöhter Rückfallgefahr angehöre.

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